4.3.2.2.2. Die Klägerin führt in der Berufungsantwort (S. 12 f.) dazu aus, Repräsentationsspesen von monatlich Fr. 750.00 seien "schon absolut gesehen horrend" und nicht nachvollziehbar. Die Behauptung des Beklagten, er habe gar kein Privatleben mehr, sondern alles habe nur noch mit dem Geschäft zu tun, reiche dafür keinesfalls aus.