Ex.minimum Ges.gegner 01.12.2021-14.01.2022 Fr. 2'769.00 Ex.minimum Ges.gegner 15.01.2022-31.05.2022 Fr. 2'769.00 Ex.minimum Ges.gegner ab 01.06.2022 Fr. 1'966.00 5. Die Editionsbegehren der Gesuchstellerin werden abgewiesen. 6. Die Entscheidgebühr von Fr. 3'200.00 wird den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 1'600 auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin von Fr. 2'400.00 verrechnet, sodass der Gesuchsgegner der Gesuchstellerin Fr. 800.00 direkt zu ersetzen und Fr. 800.00 an die Gerichtskasse Q. zu bezahlen hat. 7. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."