3. An die Unterhaltszahlungen gemäss Ziff. 2 hiervor werden die geleisteten Zahlungen von Fr. 23'000.00 (10 Monate à Fr. 2'300.00, Juni 2020 bis März 2021) angerechnet, sodass der Unterhaltsausstand bezüglich dem Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis Ende Januar 2022 Fr. 25'324.00 beträgt. 4. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziff. 2 hiervor beruhen auf folgenden monatlichen Einkommen und Existenzminima der Parteien: Einkommen Ges.stellerin 01.06.2020–30.06.2021 Fr. 4'122.00 Einkommen Ges.stellerin ab 01.07.2021 Fr. 3'648.00 Einkommen Gesuchsgegner Fr. 8'203.00