2.4. Mit Entscheid vom 9. Februar 2022 erkannte das Bezirksgericht Q., Präsidium des Familiengerichts: " 1. Es wird festgestellt, dass die Parteien zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes berechtigt sind, und dass sie seit dem 1. Juni 2020 getrennt leben. 2. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt folgende Beiträge rückwirkend bzw. monatlich vorschüssig zu bezahlen.