2. Die Gesuchstellerin sei zu verpflichten, den zwischen den Parteien und der G. am 18. / 20. Mai 2020 geschlossenen Mietvertrag für die von ihr bewohnte 5- ½- Zimmer-Wohnung alleine zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass der Gesuchsgegner innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Ehescheidungsurteils von der Vermieterin aus der Haftung für diesen Mietvertrag entlassen wird. Eventualiter sei die Gesuchstellerin zu verpflichten, den Mietvertrag vom 18./20. Mai 2020 auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen. 3. Soweit im Gesuch mehr oder anderes verlangt wird, sei es abzuweisen.