Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Klägerin (geboren am tt.mm.jjjj) und der Beklagte (geboren am tt.mm.jjjj) heirateten am tt.mm.jjjj. Die Klägerin ist Mutter des Sohnes C. (geboren am tt.mm.jjjj) aus einer 1994 geschiedenen ersten Ehe. Die Parteien leben seit dem 1. Juni 2020 getrennt. 2. 2.1. Mit Klage vom 31. März 2021 stellte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Q. folgende Begehren: " 1. Es sei festzustellen, dass die Parteien seit dem 01.06.2020 ihren vormals gemeinsamen Haushalt aufgehoben haben und seither getrennt leben.