-8- 4.5. Im vorliegenden Fall ändert daran nichts, dass die Vorinstanz im Scheidungsverfahren mit (einer weiteren) Verfügung vom 25. März 2022 (act. 380 f., Dispositiv-Ziffer 8) die Einholung eines Verkehrswertgutachtens unter anderem zum betreffenden Grundstück GB Q. Nr. […] angekündigt hat. Sollten die Parteien dieses Grundstück vor der güterrechtlichen Auseinandersetzung verkaufen, um dem Kläger Liquidität zur Tragung der Prozesskosten zu verschaffen, wird sich die Einholung dieses Gutachtens soweit ersichtlich erübrigen.