3. 3.1. Die vorliegend zu behandelnde Rechtsmittelschrift wurde im Namen des Klägers eingereicht. Der Rechtsvertreter des Klägers rügt darin, der frühere Rechtsvertreter des Klägers im Scheidungsverfahren sei aus der Staatskasse entschädigt worden. Er (der Rechtsvertreter im Präliminarverfahren) solle den Kläger nun auf eigenes wirtschaftliches Risiko vertreten. Er habe das Mandat nur unter der Bedingung angenommen, dass dem Kläger die unentgeltliche Prozessführung gewährt werde.