" 1. Ziffer 1 der Verfügung des Bezirksgerichts Brugg, Präsidium des Familiengerichts, vom 25. März 2022 (SF.2021.54) sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: 'Die Gesuchsgnerin sei zu verpflichten, dem Gesuchsteller einen Prozesskostenvorschuss von CHF 5'385.00 (exkl. MWST) zu bezahlen' 2. Ziffer 2 der Verfügung des Bezirksgerichts Brugg, Präsidium des Familiengerichts, vom 25. März 2022 (SF.2021.54) sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: