1.3. Mit Verfügung vom 27. Juli 2021 entliess die Gerichtspräsidentin Rechtsanwalt Markus Leimbacher aus dem Amt und setzte neu Rechtsanwalt Markus Läuffer als Vertreter des Klägers ein. 2. 2.1. Mit Klage vom 27. Oktober 2021 ersuchte der Kläger um vorsorgliche Massnahmen während des Scheidungsverfahrens (Abänderung des ehelichen Unterhalts) und beantragte in diesem neuen Präliminarverfahren, die Beklagte sei zur Bezahlung eines Prozesskostenvorschusses von Fr. 5'385.00 (inkl. Fr. 385.00 MwSt.) zu verpflichten; eventualiter sei ihm die unentgeltliche Rechtspflege mit unentgeltlicher Rechtsverbeiständung zu bewilligen.