3.2. Am 11. und 20. April 2022 reichte die Gesuchstellerin je eine weitere Eingabe mit Unterlagen ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO).