Gegenstand Mietausweisung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die A. als Vermieterin schloss am 8. Juni 2011 mit C. als Mieter einen Mietvertrag über den Allgemeinraum im 5. OG (zwischen Loft 5.3 und Loft 5.4) in der Liegenschaft X-Strasse in Q. zu einem monatlichen Mietzins von brutto Fr. 300.00 ab. 1.2. Die Liegenschaftsverwaltung B. AG forderte C. mit Einschreiben vom 19. Mai 2020 zur Bezahlung der ausstehenden Mietzinse in der Höhe von total Fr. 2'700.00 innert 30 Tagen auf und drohte ihm für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung die Kündigung des Mietverhältnisses an.