(Beilage 7 zum Rechtsöffnungsbegehren). Mit Schreiben vom 23. März 2021 kündigte die Klägerin den Rahmenkreditvertrag Nr. 6001 per sofort, stellte den Festen Vorschuss per 31. März 2021 fällig und übertrug diesen auf das Konto Nr. aaa der B. AG (Beilage 12 zum Rechtsöffnungsbegehren). Mit Schreiben vom 9. April 2021 forderte die Klägerin die B. AG auf, ihr den noch offenen Betrag von Fr. 630'229.62 (= Kapital von Fr. 625'000.00 zuzüglich Vertrags- und Verzugszinsen von total Fr. 5'248.38 abzüglich Kontoguthaben von Fr. 18.76) bis am 20. April 2021 zu bezahlen (Beilage 13 zum Rechtsöffnungsbegehren). Dieses Schreiben gilt als Mahnung i.S.v. Art. 102 Abs. 1 i.V.m.