der Bestandteil des Rahmenkreditvertrags Nr. 6001 bildenden Allgemeinen Hypothekar- und Kreditbedingungen konnte dieser Rahmenkreditvertrag von den Parteien jederzeit per sofort schriftlich gekündigt werden (Beilage 2 zum Rechtsöffnungsbegehren). Mit schriftlicher Erklärung vom 12. Juni 2017 verpflichtete sich die Beklagte gegenüber der Klägerin, als Solidarbürgin bis zum Höchsthaftungsbetrag von Fr. 200'000.00 für die Forderungsansprüche der Klägerin aus dem der B. AG gewährten Rahmenkredit über Fr. 1'000'000.00 zu haften (Beilage 3 zum Rechtsöffnungsbegehren). Diese Solidarbürgschaftserklärung der Beklagten stellt nach dem in E. 3.2 Gesagten eine Schuldanerkennung i.S.v.