3.3. 3.3.1. Am 8./12. Juni 2017 schlossen die Klägerin als Kreditgeberin und die B. AG als Kreditnehmerin den Rahmenkreditvertrag Nr. 6001 über den Betrag von Fr. 1'000'000.00 ab. Darin verpflichtete sich die B. AG zu Amortisationen von Fr. 37'500.00 pro Quartal, erstmals per 31. März 2018 (Beilage 1 zum Rechtsöffnungsbegehren). Gemäss Ziff. 3.2 der Bestandteil des Rahmenkreditvertrags Nr. 6001 bildenden Allgemeinen Hypothekar- und Kreditbedingungen konnte dieser Rahmenkreditvertrag von den Parteien jederzeit per sofort schriftlich gekündigt werden (Beilage 2 zum Rechtsöffnungsbegehren).