3.2.2. Für einen Bürgschaftsvertrag wird Rechtsöffnung erteilt, wenn die Hauptschuld und die Voraussetzungen für das Vorgehen gegen den Bürgen feststehen. In der Betreibung gegen den Solidarbürgen kann der Betreibende nur dann die provisorische Rechtsöffnung erwirken, wenn der Bürgschaftsurkunde eine vom Hauptschuldner unterzeichnete Schuldanerkennung beigefügt ist und die Hauptschuld fällig ist (Urteil des Bundesgerichts 5A_830/2021 vom 17. Februar 2022 E. 3.3). In der Bürgschaftsverpflichtung für eine bereits bestehende, dem Betrag nach bestimmte Schuld ist üblicherweise eine Anerkennung der Hauptschuld enthalten (STAEHELIN, a.a.O., N. 134 zu Art. 82 SchKG).