Konto Nr. aaa zusammengeführt worden. Für die offene und fällige Hauptschuld von Fr. 625'000.00 hafte die Beklagte im Rahmen ihrer rechtsgültigen Solidarbürgschaftsverpflichtung vom 12. Juni 2017 gegenüber der Klägerin bis zum Betrag von Fr. 200'000.00. Die Beklagte habe eine Kopie des Kündigungsschreibens vom 23. März 2021 und des Mahnschreibens vom 9. April 2021 erhalten.