Die Auszahlung des Darlehens von Fr. 1'000'000.00 sei urkundlich belegt zwischen dem 13. Juli 2017 und dem 14. August 2017 in mehreren Tranchen erfolgt. Der Rahmenkreditvertrag sei nachgewiesenermassen von der Klägerin aufgrund des Zahlungsrückstands der B. AG per 23. März 2021 gekündigt und die Rückzahlungsforderung sei per 31. März 2021 fällig geworden. Die Klägerin habe anerkannt, dass das Darlehen bis auf Fr. 625'000.00 zurückgeführt worden sei bzw. der Anspruch gegenüber der B. AG nach Anrufung und Zahlung der C. als weiterer Bürgin per 3. Mai 2021 noch Fr. 317'729.62 betragen habe.