1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts R. (heute: Betreibungsamt Q.) vom 8. Juni 2021 für eine Forderung von Fr. 200'000.00. In der Rubrik "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: "Forderung aus der Solidarbürgschaft vom 12. Juni 2017 zu Gunsten der B. AG, R.; Schuld auf Firmenkonto Nr. aaa, lautend auf B. AG; Kreditvertrag vom 08.06.2017". 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 10. Juni 2021 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag.