3. Der Beklagten wird die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird ihr lic.iur. Sandor Horvath, Rechtsanwalt, Luzern, eingesetzt. 4. Dem Kläger wird die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt. Als unentgeltliche Rechtsvertreterin wird ihm MLaw Fabienne Senn, Rechtsanwältin, Berikon, eingesetzt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)