6. Damit überschreitet das monatliche Nettoeinkommen des Klägers von Fr. 2'568.15 sein betreibungsrechtliches Existenzminimum von Fr. 1'873.40 um Fr. 694.75. Dem Kläger fehlen entsprechend Fr. 305.25, um während der Dauer des Verfahrens die Unterhaltsbeiträge für die beiden Kinder von je Fr. 500.00 zu bezahlen. In diesem Umfang (Fr. 152.60 pro Kind) ist die Sistierung der Unterhaltsbeiträge damit zu bestätigen.