5.4. 5.4.1. Bei den Arbeitswegkosten ist die Vorinstanz ausgehend von Kosten pro Arbeitsweg von Fr. 8.20 für das Zugticket (2x pro Tag für Hin- und Rückfahrt, an 3 Tagen pro Woche, bei 4 Wochen pro Monat) und von jährlichen Kosten von Fr. 185.00 für das Halbtaxabonnement sowie von 4 Wochen Ferien von monatlichen Kosten von insgesamt Fr. 196.00 ausgegangen (angefochtene Verfügung Erw. 2.4.2.2.). 5.4.2. Die Beklagte macht dazu geltend, eine Tageskarte koste nur Fr. 15.00, was bei 45 Arbeitswochen und drei Arbeitstagen pro Woche lediglich Kosten von Fr. 168.75 pro Monat verursache (Berufung Ziff. II/4.4.).