5. 5.1. 5.1.1. Gemäss der angefochtenen Verfügung betragen die Gesamtwohnkosten im Haushalt, in welchem der Kläger zusammen mit seiner Lebenspartnerin und deren beiden volljährigen Kindern wohnt, Fr. 15'235.00 jährlich resp. Fr. 1'270.00 monatlich (Hypothekarzins Fr. 9'221.00, Gebäudeunterhaltskosten Fr. 4'334.00, Nebenkostenpauschale Fr. 1'680.00). Dies ist soweit weder umstritten noch zu beanstanden.