Weitere Zulagen erhalte der Kläger aktuell nicht, da er schon längere Zeit in der Schicht von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr arbeite; in dieser Schicht würden keine Nachtzulagen ausbezahlt. Die Mahlzeit könne er nicht zu Hause einnehmen, er müsse sich auswärts verpflegen (kaufe Take Away, keine Kantine). -7- 4.2.3. Die Ausführungen des Klägers werden durch das eingereichte Spesenreglement (Beilage 10 zur Eingabe vom 16. Februar 2022, Ziff. 4.2.3. und 5) in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag (Klagebeilage 12) gestützt und sind glaubhaft.