Fr. 2'500.00 (Klagebeilage 12). Für ein volles Arbeitsjahr besteht daher ein Anspruch auf einen 13. Monatslohn von brutto Fr. 2'500.00. Darin inbegriffen sind Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt 8.02% (5.3% AHV, 1.1% ALV, 1.62% Krankentaggeldversicherung, keine BVG- Beiträge), netto macht der 13. Monatslohn somit monatlich Fr. 191.65 aus ([Fr. 2'500.00 ./. Fr. 200.50 Sozialversicherungsbeiträge] / 12). 4.2. 4.2.1. Im Weiteren macht die Beklagte geltend, die Vorinstanz habe nicht abgeklärt, ob der Kläger Anspruch auf Auslagenersatz (Transportkosten, auswärtige Verpflegung) durch seinen Arbeitgeber habe (Berufung Ziff. II/2.1.a und 5.2.)