4. 4.1. Der Kläger hat mit der Berufungsantwort seine Lohnabrechnung für November 2021 eingereicht und gestützt darauf zugestanden, dass er einen 13. Monatslohn von brutto Fr. 2'300.00 erhalten hat (Berufungsantwort Ziff. II/2.1.b und Berufungsantwortbeilage 2). Dieser ist in der angefochtenen Verfügung nicht berücksichtigt worden. Der aktuelle Arbeitsvertrag des Klägers läuft seit 1. Februar 2021, und der Brutto-Monatslohn beträgt (gerundet) Fr. 2'500.00 (Klagebeilage 12).