1. Mit Urteil des Bezirksgerichts Luzern vom 24. Oktober 2017 wurde die Ehe der Parteien geschieden. In der genehmigten Scheidungskonvention verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten an den Unterhalt der Kinder E. und F. je monatlich Fr. 500.00 bzw. ab April 2025 Fr. 300.00 zzgl. allfällige Kinder-/Ausbildungszulagen zu bezahlen. Diese Unterhaltsbeiträge wurden gerichtsüblich indexiert (Dispositiv-Ziffer 2.5. des Scheidungsurteils). In den Erwägungen zum Scheidungsurteil wurde von einem monatlichen Nettoinkommen des Klägers von Fr. 4'860.00 ausgegangen (Erw. 4.2.).