6. 6.1. Der Beklagte ist gegenüber der Klägerin eine Bürgschaft als Solidarbürge eingegangen (Gesuchsbeilage 3 S. 2). Ein Solidarbürge kann belangt werden, sofern der Hauptschuldner mit seiner Leistung im Rückstand und erfolglos gemahnt worden oder seine Zahlungsunfähigkeit offenkundig ist (Art. 496 Abs. 1 OR).