Wie dies zu den einzelnen [geltend gemachten] Schadenspositionen geführt habe, werde indes nicht in Einzeltatsachen zergliedert dargelegt. Scheinbar habe darin (gemeint offenbar in der unterbliebenen Weiterleitung der Zahlung) die Ursache für die Kündigung des Lokals der Hauptschuldnerin in R. bestanden, was zu einem reinen Vermögensschaden geführt haben solle. Der klare Zweck der angeblich nicht erfolgten Zahlung sei "Mietzins November 2019" (Beilage 8 zur Stellungnahme), Grund für die Kündigung sei indes der Mietzins für den Monat Juli 2019 (gemeint der Verzug mit der Mietzinszahlung für besagten Monat) gewesen (Beilagen 9 ff. zur Stellungnahme). Selbst wenn die Zahlung nicht