5.3.4.2. 5.3.4.2.1. Der Beklagte macht ferner geltend, die Hauptschuld (klägerische Darlehensforderung gegenüber der Hauptschuldnerin) sei durch Verrechnung mit einer diese übersteigenden Schadenersatzforderung untergegangen. Dazu führte die Vorinstanz aus, der Beklagte werfe der Klägerin als vertragsverletzende Handlung vor, eine von der Hauptschuldnerin am 1. November 2019 verbuchte Zahlung nicht an die bezeichnete Empfängerin weitergeleitet zu haben. Wie dies zu den einzelnen [geltend gemachten] Schadenspositionen geführt habe, werde indes nicht in Einzeltatsachen zergliedert dargelegt.