5.3.4.1. 5.3.4.1.1. Der eine Tilgungseinwand des Beklagten geht dahin, die Darlehensforderung sei dadurch untergegangen, dass per Valuta 31. März 2021 betreffend "Fester Vorschuss Nr. XXX" Fr. 75'000.00 "Amortisationseinzug", Fr. 550'000.00 "Rückzahlung Hyp./Darl." und Fr. 5'219.45 "Belastung Zinsausstand" nachgewiesen seien (Stellungnahme, act. 22 f. unter Hinweis auf die Beilagen 1-3; Beschwerde S. 3).