Wie dies zu den einzelnen Schadenspositionen geführt habe, werde indes nicht in Einzeltatsachen zergliedert dargelegt. Scheinbar habe darin die Ursache für die Kündigung des Lokals der Hauptschuldnerin in R. bestanden, was zu einem reinen Vermögensschaden geführt habe. Der klare Zweck der angeblich nicht erfolgten Zahlung sei "Mietzins November 2019" gewesen (Beilage 8 zur Stellungnahme), Grund für die Kündigung sei indes der Mietzins für den Monat Juli 2019 gewesen (Beilagen 9 ff. zur Stellungnahme). Selbst wenn die Zahlung nicht erfolgt wäre, wäre nicht ersichtlich, was daraus zugunsten des Beklagten abgeleitet werden bzw. in welchem Zusammenhang dies zur Kündigung stehen solle.