Über den Rahmenkredit der Hauptschuldnerin bestehe ein vom Beklagten als Solidarbürgen handschriftlich unterzeichneter Vertrag (Gesuchsbeilage 1). Die Auszahlung des Darlehens im Betrag von Fr. 1'000'000.00 sei mittels Urkunde belegt und zwischen dem 13. Juli 2017 und dem 14. August 2017 in mehreren Tranchen erfolgt (Gesuchsbeilage 6). Der Beklagte bestreite demgegenüber unsubstanziiert die Auszahlung des Darlehens, was den Beweiswert der eingereichten Urkunden nicht zu erschüttern vermöge. Es werde insbesondere nicht behauptet, welcher andere Zahlungsgrund über denselben Betrag hätte bestehen sollen. Die Zahlungen seien schliesslich auch mit "Auszahlung Hyp. /