2. 2.1. Mit Eingabe vom 23. November 2021 stellte die Klägerin beim Gerichtspräsidium R. folgendes Rechtsöffnungsbegehren: -3- " I. Der A., U., sei im Rahmen der Betreibung Nr. […] auf Pfändung des Betreibungsamtes V. provisorische Rechtsöffnung für folgende Forderung zu erteilen: Fr. 125'000.00 Forderung aus der Solidarbürgschaft vom 19. Juni 2017 Fr. 203.30 Kosten Zahlungsbefehl Fr. 125'203.30 Total Forderung 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beklagten."