1.3. Mit Schreiben vom 3. Mai 2021 ersuchte die Klägerin den Beklagten um Bezahlung des verbürgten Betrags von Fr. 125'000.00 bis 20. Mai 2021 (Gesuchsbeilage 16), wogegen der Beklagte (mit D., der Präsidentin des Verwaltungsrats der Hauptschuldnerin) am 17. Mai 2021 "Einrede" erhob (Gesuchsbeilage 17). Mit Zahlungsbefehl Nr. […] des Betreibungsamts Q. vom tt.mm.jjjj betrieb die Klägerin den Beklagten für den Bürgschaftsbetrag von Fr. 125'000.00. Dieser erhob bei der Zustellung des Zahlungsbefehls am 10. Juni 2021 Rechtsvorschlag (Gesuchsbeilage 24).