Auf dieses Konto habe er Geld überwiesen, um seine Familie, insbesondere seine mehrfach kranke Mutter zu unterstützen. Dadurch, dass ihm die Vorinstanz anlässlich der Verhandlung nicht erlaubt habe, ihr das Nichtvorhandensein von Vermögen auf dem besagten Konto der Bank "C." mittels Demonstration der Smartphone-App zu präsentieren, habe sie seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, zumal sie für die Abweisung des Gesuchs ausschliesslich auf das Vorhandensein eines Kontos abstelle, auf welchem nachweislich kein Vermögen vorhanden sei.