Da es weder eine gültige Erklärung über die Tilgung noch eine Bezeichnung in der Zahlungsquittung gebe und weil mehrere Schulden fällig gewesen seien, sei die Anrechnung der Zahlungen in der Höhe von Fr. 60'000.00 auf die früher verfallene Schuld, mithin auf die Mietzinse ab Januar 2019, erfolgt. Im Zeitpunkt der Betreibung seien die Mietzinse November 2020 bis August 2021 noch offen gewesen, für welche dann auch Betreibung eingeleitet worden sei.