1. Mit Zahlungsbefehl Nr. [...] des regionalen Betreibungsamtes Q. vom 24. August 2021 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 54'917.35 nebst 5% Zins seit 1. November 2020 (Angabe des Forderungsgrundes: "Mietzinsen November 2020 bis August 2021 von je CHF 5'500.00, die jeweils gemäss Mietvertrag ab dem 1. des Monats fällig gewesen wäre abzüglich Teilzahlung von CHF 82.65"), für den Betrag von Fr. 107.70 ("Bearbeitungsgebühren C. AG") und für Zahlungsbefehlskosten von Fr. 103.30. Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag.