3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. Zustellung an: den Gesuchsteller (Vertreter) die Vorinstanz die Gegenpartei im Verfahren OF.2019.182 (im Dispositiv, z.K.) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)