4.4.2.2. Vor Vorinstanz beantragte der Beklagte die Edition der "lückenlose[n] Belege über sämtliches Einkommen während der Ehe" (act. 33 unten). Diesen Antrag begründete er nicht näher. Mit Verfügung vom 11. Mai 2020 (act. 41 f.) wurde die Klägerin in der Folge aufgefordert, "lückenlose Belege über sämtliches Einkommen während der Ehe" zur Verhandlung mitzubringen. Anlässlich der Verhandlung vom 19. Februar 2021 verurkundete die Klägerin u.a. ein Dokument betreffend ihr gegründetes Einzelunternehmen (vgl. Replikbeilage 12) und sie führte aus, sie habe bis heute erst drei Rechnungen über rund Fr. 3'000.00 stellen können (act. 78).