4.4.1.2. Mit der Berufungsantwort (Beilage 7) reichte die Klägerin das am 15. Juni 2021 ergangene Urteil des Versicherungsgerichts ein, in welchem die Verfügung der IV vom 7. Dezember 2020 aufgehoben und die Sache zu weiteren Abklärungen an die IV zurückgewiesen wurde. Dieses Urteil wurde der Klägerin am 27. Juli 2021 zugestellt (Berufungsantwort S. 16). Aufgrund der Novenbeschränkung (Erw.