beilage 20) attestierte der Klägerin eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer mittleren bis schweren depressiven Episode (Gutachten Dr. med. E. S. 10). Dr. med. E. ging davon aus, dass prognostisch mit einer Besserung der vorliegenden Symptomatologie innerhalb von zwei bis drei Monaten gerechnet werden müsste, sofern eine konsequente Medikation sowie eine intensive Behandlung erfolge. Sie hielt zudem fest, dass auch die persönliche Motivation der Versicherten eine wesentliche Rolle zu spielen scheine.