komplexe Traumafolgestörung vom dissoziativen Typ. Er attestierte der Klägerin als Fachverkäuferin im Luxuswarenbereich im Dreischichtbetrieb eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit; in einer Tätigkeit ohne Schichtbetrieb und ohne ausgeprägten Kundenkontakt erachtete Dr. med. C. ein Pensum von 60% möglich. Dr. med. C. empfahl die Weiterführung der traumaadaptierten psychodynamischen Einzeltherapie und der Gruppentherapie und er ging davon aus, dass die Klägerin im Marketingbereich in einer Bürotätigkeit funktionsfähig und erfolgreich sei (Bericht S. 12 f.). Ein von der Swica (Krankentaggeldversicherung) in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten von Dr. med. E. vom 2. Oktober 2016 (Replik-