Im 2017 habe die Klägerin monatlich Fr. 700.00 verdient. In den Jahren 2018 bis 2020 habe die Klägerin mit Ausnahme von Fr. 900.00 im Januar 2019 kein Einkommen erzielt. Die Klägerin könne gemäss Salarium als Verkäuferin in einem 100%-Pensum ein Einkommen von brutto Fr. 4'500.00 bzw. von netto Fr. 4'000.00 erzielen. Bei Coiffeusen und Kosmetikerinnen ergebe sich ein Bruttolohn von monatlich Fr. 4'200.00 bzw. von netto Fr. 3'800.00. Bei einem 20%- Pensum wären Fr. 780.00 und bei einem 50%-Pensum Fr. 1'950.00 erwirtschaftbar.