Der Klägerin gehe es gesundheitlich nicht besser, sie sei schon lange vor der Heirat zu 100% krankgeschrieben gewesen. Der Beklagte als Psychiater und leitender Arzt einer Suchtklinik habe die Krankheitsgeschichte und ihre Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit der Klägerin bestens einschätzen können. Der Beklagte habe der Klägerin immer wieder erklärt, sie sei eine hochtraumatisierte Frau, die Stabilität, Fürsorge und Sicherheit benötige, die er ihr durch die Ehe geben wolle. Er sichere sie als Ehemann insbesondere auch finanziell ab.