4.2.2. Die Klägerin hält dem entgegen (Berufungsantwort S. 8 ff.), sie leide seit längerem an gravierenden psychischen Problemen. Sie habe eine äusserst belastende Kindheit und Jugendzeit hinter sich, die sie traumatisiert habe. Seit Jahren befinde sie sich in psychiatrischer Behandlung und sie habe am 11. Februar 2016 einen IV-Rentenantrag eingereicht. Die Klägerin erhalte eine Berufsunfähigkeitsrente vom Z, da sie "wegen einer depressiven Störung und einer posttraumatischen Belastungsstörung" nicht mehr in der Lage sei, als Verkaufsangestellte zu arbeiten. Der Klägerin gehe es gesundheitlich nicht besser, sie sei schon lange vor der Heirat zu 100% krankgeschrieben gewesen.