Ausserdem sei die leistungsablehnende Verfügung der Invalidenversicherung noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Da bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ohnehin mit zwei bis drei Jahren zu rechnen sei, bis ein volles Erwerbseinkommen erzielt werden könne, rechtfertige es sich, im vorliegenden Summarverfahren anhand der im Jahr 2020 erzielten Einnahmen in Höhe von monatlich durchschnittlich Fr. 370.00 (Fr. 3'330.00 in 9 Monaten) zuzüglich der nachweislich ausbezahlten Rentenleistungen (Berufsunfähigkeitsversicherung) in Höhe von Fr. 810.00, was ein durchschnittliches Nettoeinkommen von monatlich Fr. 1'180.00 ergebe, auszugehen.