"1. Es wird festgestellt, dass die Parteien zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes berechtigt sind. 2. Die eheliche Liegenschaft an der […] wird der Ehefrau zur Benützung während der Dauer der Trennung zugewiesen. 3. Der Ehemann wird verpflichtet, der Ehefrau an ihren persönlichen Unterhalt mit Wirkung ab März 2020 monatlich vorschüssig Fr. 5'905.– zu bezahlen. 4. Es wird die Gütertrennung per 7. Mai 2020 angeordnet. 5. Anderslautende Anträge werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. -5-