 Monatliche und monatlich vorschüssige Unterhaltszahlungen an die Ehefrau von wenigstens Fr. 7'000.00-  Bezahlung des gesamten Gerichtskostenvorschusses (beider Parteien) für das vorliegende Verfahren  Bezahlung eines Anwaltskostenvorschusses an den Rechtsvertreter der Gesuchstellerin für das vorliegende Verfahren in der Höhe von Fr. 3'000.00- -3-