Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am tt.mm. 2017. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Seit dem 1. November 2018 leben die Parteien getrennt. 2. 2.1. Am 4. März 2020 stellte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Rheinfelden die folgenden Eheschutzbegehren: "1. 1.1. Der Ehemann sei zu verpflichten, der Ehefrau monatlich und monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen  ab 01.11.2018 Fr. 6'800.-,  ab 01.03.2019 Fr. 9'550.-,  ab 01.01.2020 Fr. 9'060.-